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   BVerwG, 06.09.1995 - 3 C 1.94   

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https://dejure.org/1995,2475
BVerwG, 06.09.1995 - 3 C 1.94 (https://dejure.org/1995,2475)
BVerwG, Entscheidung vom 06.09.1995 - 3 C 1.94 (https://dejure.org/1995,2475)
BVerwG, Entscheidung vom 06. September 1995 - 3 C 1.94 (https://dejure.org/1995,2475)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Übergang einer Milchreferenzmenge bei teilweiser Rückgabe einer gepachteten landwirtschaftlichen Fläche - Voraussetzungen des Begriffs der Milcherzeugungsfläche - Unerheblichkeit der Unterscheidung zwischen Altpachtverträgen und neuen Pachtverträgen hinsichtlich des ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Recht der Landwirtschaft: Übergang von Referenzmengen bei Rückgabe von Pachtflächen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 01.09.1994 - 3 C 1.92

    Milcherzeugung - Beendigung des Pachterhältnisses - Übergang der Referenzmenge -

    Auszug aus BVerwG, 06.09.1995 - 3 C 1.94
    Der Beurteilung des Klagebegehrens zugrunde zu legen sind die Vorschriften des Gemeinschaftsrechts und der Milch-Garantiemengen-Verordnung, die sich für den Zeitpunkt der Rückgabe des Pachtgegenstandes - hier also den 31. Oktober 1984 - Geltung beimessen (vgl. Urteil vom 1. September 1994 - BVerwG 3 C 1.92 -).

    Wie der erkennende Senat mit Urteil vom 1. September 1994 - BVerwGE 96, 337 [BVerwG 01.09.1994 - 3 C 1/92] - und seither in ständiger Rechtsprechung entschieden hat, hängt der Charakter einer Fläche als Milcherzeugungsfläche davon ab, ob sie sich im Zeitpunkt der Flächenrückgabe als solche darstellt.

  • BVerwG, 20.02.1992 - 3 C 51.88

    Milcherzeugungsflächen - Höchstmengenbegrenzung - Referenzmenge

    Auszug aus BVerwG, 06.09.1995 - 3 C 1.94
    Auf Pächterschutz kann sich der Beigeladene nicht berufen, weil im Zeitpunkt des Referenzmengenübergangs keine wirksame Pächterschutzregelung in Kraft war, im übrigen auch deshalb nicht, weil er selbst das Pachtverhältnis gekündigt hat (vgl. BVerwGE 90, 18).
  • EuGH, 24.03.1994 - C-2/92

    The Queen / Ministry of Agriculture, Fisheries und Food, ex parte Dennis Clifford

    Auszug aus BVerwG, 06.09.1995 - 3 C 1.94
    Auch das in der Rechtsordnung der Gemeinschaft gewährleistete Eigentumsrecht steht einem Referenzmengenübergang auf den Kläger nicht entgegen, denn es umfaßt nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs nicht den Schutz zugeteilter Referenzmengen (vgl. Urteile vom 22. Oktober 1991, Rs C-44/89, AgrarR 1991, 306 und vom 24. März 1994, Rs C-2/92).
  • EuGH, 22.10.1991 - C-44/89

    Von Deetzen / Hauptzollamt Oldenburg

    Auszug aus BVerwG, 06.09.1995 - 3 C 1.94
    Auch das in der Rechtsordnung der Gemeinschaft gewährleistete Eigentumsrecht steht einem Referenzmengenübergang auf den Kläger nicht entgegen, denn es umfaßt nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs nicht den Schutz zugeteilter Referenzmengen (vgl. Urteile vom 22. Oktober 1991, Rs C-44/89, AgrarR 1991, 306 und vom 24. März 1994, Rs C-2/92).
  • BVerwG, 30.11.1989 - 3 C 47.88

    Festsetzung des Streitgegenstandswertes für ein Revisionsverfahren - Ansetzung

    Auszug aus BVerwG, 06.09.1995 - 3 C 1.94
    Die in § 7 Abs. 2 MGV enthaltene Höchstmengenbegrenzung war zur hier maßgeblichen Zeit mangels Vereinbarkeit mit dem Gemeinschaftsrecht nichtig (BVerwGE 84, 140, 144) [BVerwG 30.11.1989 - 3 C 47/88].
  • EuGH, 17.12.1992 - C-79/91

    Knüfer / Buchmann

    Auszug aus BVerwG, 06.09.1995 - 3 C 1.94
    Differenzierungen nach der Intensität oder Dauer der Nutzung oder zwischen mittelbarer oder unmittelbarer Verwendung für die Milcherzeugung hat der Europäische Gerichtshof ausgeschlossen (vgl. Urteil vom 17. Dezember 1992 - Rs C-79/91 - Tz. 13).
  • BVerwG, 10.12.1993 - 3 C 57.91

    Anwendung der Vorschriften des Gemeinschaftsrechts und der

    Auszug aus BVerwG, 06.09.1995 - 3 C 1.94
    Das hiernach anzuwendende Gemeinschaftsrecht macht hinsichtlich des Referenzmengenübergangs weder ausdrücklich noch stillschweigend einen Unterschied zwischen Altpachtverträgen, die vor dem 2. April 1984 geschlossen worden sind, und Neupachtverträgen nach diesem Zeitpunkt (vgl. Urteil vom 10. Dezember 1993 - BVerwG 3 C 57.91 - Buchholz 451.512 Nr. 86 = RdL 94, 81).
  • BVerwG, 16.09.2004 - 3 C 35.03

    Milch; Milchquote; Milch-Garantiemenge; Referenzmenge; staatliche Reserve; Abzug

    Der Senat hat bereits darauf hingewiesen, dass das in der Rechtsordnung der Gemeinschaft gewährleistete Eigentumsrecht nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs nicht das Recht zur kommerziellen Verwertung eines Vorteils wie der im Rahmen einer gemeinsamen Marktorganisation zugeteilten Referenzmenge umfasst, der weder aus dem Eigentum noch aus der Berufstätigkeit des Betroffenen herrührt, und dass die Referenzmenge als solche hiernach nicht den Schutz der gemeinschaftlichen Eigentumsgewährleistung genießt (Urteile vom 24. März 1994 - BVerwG 3 C 5.93 - und vom 6. September 1995 - BVerwG 3 C 1.94 - Buchholz 451.512 Nr. 91 und Nr. 112 m.w.N.).
  • BVerwG, 18.04.1997 - 3 C 3.95

    Verwaltungsprozeßrecht - Beschwer eines Beigeladenen

    Nur die Rückgabe einer Fläche, die im Zeitpunkt des Flächenübergangs - unter Berücksichtigung der Fruchtfolge - für die Milcherzeugung verwendet wird, kann nach der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senates einen Referenzmengenübergang bewirken (Urteil vom 6. September 1995 - BVerwG 3 C 1.94 - Buchholz 451.512 Nr. 112; Urteil vom 23. Juni 1995 - BVerwG 3 C 6.94 - Buchholz 451.512 Nr. 110); das gilt auch dann, wenn ein ganzer Betrieb zurückgegeben wird (Urteile vom 1. September 1994 - BVerwG 3 C 1.92 - BVerwGE 96, 337 [BVerwG 01.09.1994 - 3 C 1/92] = Buchholz 451.512 Nr. 97).
  • BVerwG, 18.12.2003 - 3 C 48.02

    Milchgarantiemenge; Milchquote; Pachtverhältnis, Beendigung des -; Pächterschutz;

    Wie groß die einem Milcherzeuger zustehende oder zuzuteilende Referenzmenge ist, hängt von ganz anderen Faktoren ab, nämlich im Ausgangspunkt von der tatsächlichen Milcherzeugungsleistung seines Betriebes bei Einführung der Milchkontingentierung im Jahr 1983, sodann - erhöhend - von seinen bis 1984 eingeleiteten Investitionen in Kuhstandplätze bzw. - verringernd - von zwischenzeitlichen Flächenstilllegungen usw. (vgl. auch Urteil vom 6. September 1995 - BVerwG 3 C 1.94 - Buchholz 451.512 MGVO Nr. 112).
  • BVerwG, 22.01.1998 - 3 C 50.96

    Referenzmengenübergang; vorherige Einstellung der Milcherzeugung; Quotenleasing;

    Daraus hat der Senat in seinem Urteil vom 18. April 1997 - BVerwG 3 C 3.95 - die Konsequenz gezogen: "Nur die Rückgabe einer Fläche, die im Zeitpunkt des Flächenübergangs - unter Berücksichtigung der Fruchtfolge - für die Milcherzeugung verwendet wird, kann ... einen Referenzmengenübergang bewirken (Urteil vom 6. September 1995 - BVerwG 3 C 1.94 - Buchholz 451.512 Nr. 112; Urteil vom 23. Juni 1995 - BVerwG 3 C 6.94 - Buchholz 451.512 Nr. 110)." Hiernach hätte im Falle des Klägers mangels Milcherzeugungsfläche eine Referenzmenge auf den Beigeladenen nicht übergehen können.
  • VGH Bayern, 16.03.2005 - 9 BV 03.1069

    Bescheinigungen aufgrund abgabenrechtlicher Vorschriften

    Der Senat hat bereits darauf hingewiesen, dass das in der Rechtsordnung der Gemeinschaft gewährleistete Eigentumsrecht nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs nicht das Recht zur kommerziellen Verwertung eines Vorteils wie der im Rahmen einer gemeinsamen Marktorganisation zugeteilten Referenzmenge umfasst, der weder aus dem Eigentum noch aus der Berufstätigkeit des Betroffenen herrührt, und dass die Referenzmenge als solche hiernach nicht den Schutz der gemeinschaftlichen Eigentumsgewährleistung genießt (Urteile vom 24. März 1994 - BVerwG 3 C 5.93 - und vom 6. September 1995 - BVerwG 3 C 1.94 - Buchholz 451.512 Nr. 91 und Nr. 112 m.w.N.).
  • BVerwG, 02.11.1995 - 3 C 3.93

    Recht der Landwirtschaft: Begriff der Begriff "Vertragsverlängerung unter

    Das Gemeinschaftsrecht regelte den Referenzmengenübergang zur fraglichen Zeit nach dem Prinzip der Betriebs- oder Flächenakzessorietät, ließ also die Referenzmenge im Grundsatz dem Betrieb oder Betriebsteil folgen (vgl. Urteil vom 6. September 1995 - BVerwG 3 C 1.94 -).
  • VG Aachen, 03.07.2008 - 6 K 1466/07

    Bescheinigung über den Übergang einer Anlieferungsreferenzmenge bei geschlossenen

    vgl. BVerwG, Urteile vom 6. September 1995 - 3 C 1.94 -, juris Rn. 32 und vom 23. Juni 1995 - 3 C 6.94 -, juris Rn. 26; OVG S.-I. ., Urteil vom 9. Oktober 2002 - 2 L 143/98 -, juris Rn. 38.
  • VG Stade, 23.01.2002 - 6 A 790/00

    Bescheinigung; Milcherzeuger; Milcherzeugungsflächen; Pächterschutz;

    Hinsichtlich des Referenzmengenübergangs besteht zwischen Altpacht- und Neupachtverträgen kein grundsätzlicher Unterschied (BVerwG, Urteil vom 6. September 1995 - BVerwG 3 C 1.94 -).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.10.1997 - 9 A 1013/96
    vgl. BVerwG, Urteil vom 1. September 1994, a.a.O.; Urteil vom 6. September 1995 - 3 C 1.94 -, AgrarR 1996, 33.
  • VG Düsseldorf, 22.11.2002 - 15 K 2097/00

    Übergang von Milchreferenzmengen durch Rückgabe eines landwirtschaftlichen

    vgl. BVerwG, Urteile vom 1. September 1994 - 3 C 1.92 -, Buchholz 451.512 Nr. 97, und vom 6. September 1995 - 3 C 1.94 -, Buchholz 451.512 Nr. 112.
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